Notar Heinz Watoro

Heinz Watoro studierte in Regensburg Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre und Philosophie.

Während des Referendariates beim Landgericht Regensburg und im Anschluss daran war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an zwei verschiedenen Lehrstühlen der Universität Regensburg tätig, am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ostrecht von Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Udo Steiner.

1989 wurde er in München als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete in einer Münchner Großkanzlei.

Noch im selben Jahr wechselte er in den Höheren Bayerischen Justizdienst als Richter am Amtsgericht Schwabach und am Landgericht Nürnberg-Fürth.

Mit Wirkung zum 01. Mai 1991 wurde er zum Notar mit dem Amtssitz in Pößneck ernannt.

Zum Juli 1991 wurde sein Amtssitz nach Saalfeld/Saale und zum August 2014 nach Jena verlegt. Seit diesem Zeitpunkt übt er sein Amt in Sozietät mit Notar Eckart Maaß aus.

Heinz Watoro ist Amtsnachfolger der Notare Helmut Schwing und Herbert Freiherr von Schlotheim-Reinbrecht. Deren Akten hat er in Verwahrung.

Ehrenamtliche Tätigkeiten des Notars: 

Von 1994 bis 2006 Mitglied des Landesjustizprüfungsausschusses II des Freistaates Thüringen

Seit 1995 Richter im Disziplinargericht für Notare und Senat für Notarverwaltungssachen des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena 

Ab 1998 Miglied des Rechtsausschusses der Notarkammer Thüringen und seit 2022 dessen Vorsitzender

 

Veröffentlichungen

Aufsätze:

  • Kontrollrechte des Datenschutzbeauftragten im Notariat, NotBZ 2003, 187 ff.
  • Das Positivzeugnis des § 8 Abs.3 ThürBO 2004, NotBZ 2004,146 ff.
  • Das Vorkaufsrecht nach § 17 ThürWaldG, NotBZ 2007, 393 ff.

Urteilsanmerkungen:

  • Teilungsgenehmigung keine Voraussetzung im Grundbuchverfahren (Anmerkung zum Beschluss des LG Meiningen vom 11. 1. 2006 (4 T 1/06 und 4 T 2/06), NotBZ 2006, 146 ff.
  • Eintragung der Gesellschaftsbeendigung vor Ablauf des Sperrjahres (Anmerkung zum Beschluss des OLG Jena vom 15.5.2019 – 2 W 159/19, NotBZ 2019, 391, 393 ff.